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   BFH, 26.02.1991 - IX R 202/85   

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https://dejure.org/1991,10283
BFH, 26.02.1991 - IX R 202/85 (https://dejure.org/1991,10283)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1991 - IX R 202/85 (https://dejure.org/1991,10283)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - IX R 202/85 (https://dejure.org/1991,10283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision hinsichtlich der Berechnung der Ermäßigung der Einkommenssteuer und der Begrenzung bei mehreren Ermäßigungstatbetänden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.04.1990 - X R 44/86

    Begrenzung der Steuerermäßigung nach § 17 BerlinFG ist erst nach Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 26.02.1991 - IX R 202/85
    "Die sich ohne die Ermäßigung ergebende Steuer" ist vielmehr nach § 17 Abs. 6 BerlinFG die festzusetzende Steuer, die das Ergebnis aller auf die Ermittlung "der Steuer" hinführenden Rechenschritte ist, wie der inzwischen für die Beurteilung der hier zu entscheidenden Frage zuständig gewordene X. Senat in seinem Urteil vom 25. April 1990 X R 44/86 (BFHE 161, 243, BStBl II 1990, 739) für Recht erkannt hat.
  • FG Nürnberg, 02.03.2006 - VII 158/03

    Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheids über Aussetzungszinsen für die Einkommensteuer

    Die festzusetzende Einkommensteuer ist das Ergebnis aller im Rahmen der von § 2 Abs. 3 bis 6 EStG vorgegebenen Rechenschritte (vgl. auch BFH-Urteil vom 26.02.1991 IX R 202/85, BFH/NV 1991, 524).
  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 1922/10

    Steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken

    "Die Einkommensteuer" ist nach dem Sprachgebrauch des Gesetzes - z.B. § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG - der Inbegriff des Steueranspruchs (ebenso BFH-Urteile vom 25. April 1990 X R 4/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 739 und vom 26. Februar 1991 IX R 202/85, juris).
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